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9220 Bischofszell

3½-Zimmerwohnung F12

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Die Wohnung F12 befindet sich im Obergeschoss. Der Balkon bietet mit rund 43.30 m² genug Platz, um mit Gästen zu verweilen und die Abendsonne und frische Luft zu geniessen.

Verkaufspreis
Reserviert
Wohnfläche
97.45 m²
Balkon
43.30 m²

Merkmale

Wohnung
3½-Zimmerwohnung
Wohnungs-Nr.
F12
Verkaufspreis
Verkauft
Geschoss
Obergeschoss
Nettowohnfläche
97.45 m²
Bruttowohnfläche
103.67 m²
Balkon
43.30 m²

Über das Projekt

Erfahren Sie mehr über das Projekt «Wohnen in der Breite». Es stehen Ihnen Informationen zum Baukörper, Architektur-Konzept, Kurzbaubeschrieb sowie diverse Pläne und vieles mehr zu Verfügung.

Kontakt

Bauherrschaft

GSB Personalvorsorge
Fabrikstrasse 14
9220 Bischofszell
Tel. 071 422 39 20
info@gsb-personalvorsorge.ch
www.gsb-personalvorsorge.ch

Architekt + Bauleitung

DS Architektur AG
Widenweg 2
9240 Uzwil
Tel. 071 951 45 45
info@dsarchitektur.ch
www.dsarchitektur.ch

Verkauf

Elmar Hengartner

GSB Personalvorsorge
Fabrikstrasse 14
9220 Bischofszell
Tel. 071 422 39 20

8 + 15 =

Hinweise allgemein:

Der vorliegende Prospekt stellt das Bauvorhaben in der Projektphase dar. Aus sämtlichen Plänen, Zeichnungen, Darstellungen, Möblierungen, 3‑D‑Ansichten oder Beschreibungen können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Insbesondere kommt den Plänen keine gesetzliche Wirkung von Grundbuchplänen zu. Für Ausführungen und Flächenangaben sind der detaillierte Baubeschrieb und die Pläne im Massstab 1:50 massgebend. Ausführungsbedingte Änderungen, Anpassungen und/oder Massabweichungen können vorkommen und bleiben jederzeit ausdrücklich vorbehalten. Die Möblierungen sind als Beispiele zu verstehen und im Kaufpreis nicht inbegriffen. Ohne schriftliche Einwilligung des Eigentümers bzw. dessen Vertreters dürfen weder diese Dokumentation noch Teile davon reproduziert und/oder Dritten weitergegeben werden. Durch unaufgeforderten Vermittlungsdienst entsteht kein Anspruch auf Entschädigung, weder gegenüber dem Eigentümer noch gegenüber beauftragten Dritten. Bei vorliegender Verkaufsbroschüre und den dazugehörigen Beilagen handelt es sich um eine erste Information und nicht um eine Offerte. Diese Unterlagen bilden nicht Bestandteil allfälliger späterer Kauf-, respektive Werkverträge.